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Gruben

Vulkaneifel

Die Vulkaneifel

Stillgelegte Gruben des Lava-, Basalt- und Kalkabbaues

Die geologischen Relikte aus der Vorzeit wie die devonischen Kalkmulden um Prüm, Gerolstein und Hillesheim, sowie quartäre und tertiäre Vulkanerscheinungen als Hügel und Kraterbildungen haben in der Vulkaneifel Bodenschätze hinterlassen, die schon immer - vor allem jedoch in der Nachkriegszeit - einen Abbau lohnend gemacht haben. Daraus entstand ein für diese strukturarme Region bedeutender Wirtschaftsfaktor: Durch die Entrichtung des Bruchzinses an die besitzenden Gemeinden stieg deren finanzieller Etat, und es wurden Arbeitsplätze geschaffen.
Diese intensiven Eingriffe veränderten das Landschaftsbild zum Teil erheblich. Nach Felten (1986) wird derzeit in nahezu 40 Gruben oder Brüchen intensiv abgebaut. In einer etwa gleich großen Anzahl größerer Aufschlüsse wurde der Abbau inzwischen beendet. Darüberhinaus besteht eine Vielzahl kleinerer stillgelegter Gruben.
Diese wurden lange Zeit - viel zu oft leider noch heute - als "Unland" angesehen, da eine landwirtschaftliche oder forstliche Nutzung wegen der ungenügenden Bodenqualität nicht möglich waren. Oftmals wurden sie als Mülldeponien missbraucht.
Doch viele dieser Aufschlüsse blieben nach der Stilllegung unberührt, und nach wenigen Jahren bereits entstanden daraus wertvolle Sekundär-Biotope. Zum Teil riesige Steilwände bilden im Lauf der Jahre eine seltene Gesteins- und Felsflora heran, und sind außerdem potentielle Brutplätze seltener Vogelarten.

Zusatz 2003:
Auch sekundäre (erst durch menschliche Einwirkung bedingte) Feucht- und Trockenbiotope konnten in den stillgelegten Gruben zwischenzeitlich beobachtet werden. Solche Standorte werden wir zukünftig an dieser Stelle auch dokumentieren.
Eine Begehung stillgelegter Lavagruben Ende Mai 1987 erbrachte auch besondere Pilzfunde: Mit Inocybe subporospora (Sand-Rißpilz, dt. Namensvorschlag) gelang uns ein Erstfund für die Bundesrepublik. Diese Art war vorher nur von belgischen und niederländischen Sanddünen bekannt. Wir fanden sie in sämtlichen (!) untersuchten - unberührten - Lavagruben, welche seit einigen Jahren stillgelegt sind. Weitere seltene Pilzarten, zum Beispiel Thelephora caryophyllea, scheinen für dieses Sekundärbiotop standortstypisch zu sein. Auch seltene Moose, Flechten, einzelne Sukkulenten und Blütenpflanzen findet man in diesen alten Lavagruben.
Es liegt daher nahe, diese Gruben nicht nur als typischen Landschaftsbestandteil der Vulkaneifel, sondern auch als artenreiche Biotope, also aus naturschützerischen Erwägungen, zu erhalten, zu schützen und zu pflegen.
Die Nutzung der Gruben und Brüche als Deponien für Bauschutt und Erdaushub sollte in Zukunft unbedingt unterbleiben. Sogar kostenaufwändige Rekultivierungsmaßnahmen der abbaubetreibenden Firmen nach Beendigung des Abbaues durch Abdeckung, Einplanierung und Bepflanzung scheinen die natürliche Entwicklung standortstypischer Fauna, Flora und Funga eher zu hemmen.
Die Überlegung, alle Gruben und Brüche nach Beendigung des Abbaues als Naturdenkmale, oder zumindest als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete auszuweisen, sollte von den zuständigen Behörden in Erwägung gezogen werden.
Der Schutz und die Erhaltung der stillgelegten Lavagruben, Basalt- und Kalkbrüche ist gleichzeitig Schutz und Erhaltung landschaftstypischer Bestandteile der Vulkaneifel und von seltenen Tieren, Pflanzen und Pilzen. Er sollte zukünftig eine gewisse Priorität genießen.

Leider haben sich seit 1987 die negativen Einwirkungen auf diese Gebiete mit Genehmigung der Naturschutzbehörden (!) sehr wesentlich intensiviert.
Heinz Ebert hat im Jahr 2006 hat (leider vergeblich) versucht, zur Verhinderung des weiteren Raubbaus an der Natur, insbesondere
am Wartgesberg und in der Strohner Schweiz beizutragen.

Literatur:
AG Pilzkunde Vulkaneifel (mit G.J. Krieglsteiner, Kuyper, T.W.& H.-J.Stanek)
28.-29.5.1987 (uned.), Pilzfunde der Begehungen von stillgelegten Lavagruben und Basaltbrüchen der Vulkaneifel. Fundliste.
Dohm, B. 1976,
Die geologischen Verhältnisse im Landkreis Daun in der Vulkaneifel.
Felten, H.-P. 1986,
Bodenabbau in der zentralen Vulkaneifel. In: "Naturschutz in Rheinland-Pfalz" Heft 2.
Neuhaus, F.-J. 1987, Zur Bedeutung und Behandlung von Steinbrüchen als Sekundärbiotope. In: Die Naturstein-Industrie, Heft 6/1987.

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 Antrag auf Erweiterung des Flächen-Naturdenkmales Strohner Schweiz
   
11.07.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den zur Zeit öffentlich bei der Kreisverwaltung Daun ausgelegten Entwurf der Rechtsverordnung über die Neuabgrenzung des    
Landschaftsschutzgebietes „Strohner Schweiz und Wartgesberg“ lege ich hiermit Widerspruch ein. 
Eine ausführliche Begründung füge ich als Anlage bei.
Entgegen bestehender Forderungen bin ich nicht gegen eine Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet, sondern ich  
stelle den Antrag auf Erweiterung des Flächen-Naturdenkmales Strohner Schweiz um die Bereiche des Wartgesberges, Sprinker Ring
sowie auch der 
sowie auch der Lavagrube, und weise hiermit auch auf einen Formfehler hin:

In der Überschrift des Entwurfes werden „Strohner Schweiz und Wartgesberg“ gemeinsam als Landschaftsschutzgebiet bezeichnet. 
Dies ist jedoch unzutreffend. Das als „Strohner Schweiz“ bezeichnete Flusstal der Alf unterhalb des Wartgesberges ist seit 1941
(veröffentlicht 1942) als Naturdenkmal ausgewiesen und genießt somit den höchstmöglichen Schutzstatus eines Landschaftsbestandteiles.
Der Vulkan „Wartgesberg“ ist dagegen lediglich Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes und genießt daher leider einen wesentlich
geringeren Schutzstatus als die „Strohner Schweiz“, obwohl das Gesamtgebiet geologisch zusammenhängend zu betrachten ist und
auch eine ökologische Einheit bildet.
Mein Antrag zielt darauf ab, dem zusammenhängenden, nur durch eine Straße durchschnittenen Gesamtgebiet zusammenhängend diesen
höchsten Schutzstatus zukommen zu lassen, weil ein gemeinsamer, nämlich vulkanischer Ursprung vorliegt, und weil das Gesamtgebiet
somit von geologischer, aber auch volkswirtschaftlicher (ökonomischer), und von übergeordneter ökologischer Bedeutung ist, was ich
im Einzelnen 
begründen werde (Anlagen). 
Mehrausfertigungen des Antrages ergehen mit gleichem Schreiben an:
• Kreisverwaltung Daun
• Herrn Landrat Heinz Onnertz
• NABU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz
• NABU-Ortsgruppe Daun (Wagner und Felten)
• BUND-Landesgruppe Rheinland-Pfalz
• BUND-Kreisgruppe Daun (Leinung)
• Pollichia-Gesellschaft e.V. (Zehfuß)
• BI Natur- und Umweltschutz Strohn i.Gr. (E. Willems, Strohn)
• Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz
• Deutsche Gesellschaft für Mykologie (Präsidiumsmitglieder)
• Arbeitsgemeinschaft für Pilzkunde Vulkaneifel (Homepage)

Mit freundlichen Grüßen,

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Widerspruch gegen den öffentlich ausgelegten Entwurf der „Rechtsverordnung über die Neuabgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes (LSG) Strohner Schweiz und Wartgesberg“
   
Donnerstag, 20.07.2006

Vorbemerkung:
   
Durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeindeverwaltung Daun wurde der Unterzeichner auf das o. g.
Offenlegungsverfahren aufmerksam. Da meine Dienststelle sich in Wittlich befindet und ich somit keine Möglichkeit hatte, den
offen gelegten Entwurf zu Bürozeiten einzusehen, bat ich bei der Kreisverwaltung Daun telefonisch um Zusendung einer Kopie dieses 
Entwurfes. Dieser Bitte wurde von Herrn Mattheisen auch umgehend entsprochen, wofür ich mich hiermit ausdrücklich bedanke.
   
1. Widerspruch
Gegen den ausgelegten Entwurf erhebe ich Widerspruch und melde erhebliche Bedenken an, die ich nachfolgend auch formulieren und
begründen werde.
  
2. Anträge
Gleichzeitig geht eine Ausfertigung dieses Schreibens an das Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz als Antrag, die    
Verordnung 
über das Landschaftsschutzgebiet aufzuheben und die Verordnung über das Naturdenkmal Strohner Schweiz 
(Rechtsverordnung vom 12.09.1941, RABl. Trier, Nr.12:130, veröffentlicht 21.03.1942) dahingehend zu ändern, dass der Wartgesberg mit 
seinen bewaldeten Teilen und das Sprinker Trockenmaar (genannt „Sprinker Ring“) Bestandteil des Flächen-Naturdenkmales Strohner 
Schweiz werden. Darüber hinaus sollte das bisherige Lava-Abbaugebiet ebenfalls Bestandteil des Flächennaturdenkmales werden und 
jede weitere Einbringung von Erdaushub, Baumassen und sonstigen als „Füllmasse“ oder sonst wie bezeichneten Ablagerungen strikt 
untersagt werden.
Die bisher dort - ob legal oder illegal - eingebrachten Fremdmassen sollten nach Möglichkeit wieder entfernt werden.
   
3. Unterstützungsanträge
Mehrausfertigungen dieses Schreibens gehen auch an die Verbände des Natur- und Landschaftsschutzes mit der Bitte um Unterstützung
des hiermit vorgelegten Antrages.
   
4. Begründung:
Das Gebiet mit Lavastrom „Strohner Schweiz“, dem Vulkan „Wartgesberg“ mit Basalt- und Lava-Blockfeldern, dem „Sprinker  
Trockenmaar“, aber auch mit der ausgebeuteten Lavagrube hat eine nicht hoch genug anzusiedelnde geologisch-geschichtliche, eine
ökologische, aber 
vorausschauend auch eine touristische und somit ökonomische Bedeutung. Diese Fakten sind jedoch nicht Bestandteil 
meiner Begründung, sondern das Gesamtgebiet als Lebensraum mit seinem außergewöhnlichen Bestand von seltenen und geschützten 
Pilz-Arten.
Ganz besonders schützenswert sind nicht nur die unverfüllten Teile der Lavagrube, sondern auch der gesamte Waldbestand
des Wartgesberges, der leider auf den aktuell geplanten Abbauflächen in einigen Parzellen bereits kahlgeschlagen wurde, wodurch schon
jetzt eine erhebliche schädliche Beeinträchtigung des Ökosystems in diesem Gebiet zu besorgen ist.
Eine unverzügliche Wiederaufforstung (mit Buche, Eiche und Hainbuche) ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte - soweit noch nicht
erfolgt - von den Besitzern der Parzellen erzwungen werden. Ersatzweise sollten die in Privatbesitz befindlichen Parzellen angekauft  
und entsprechend gepflegt werden.
 
Mykologische Bedeutung des Gebietes
   
Der Waldbestand gliedert sich in verschiedene Buchen-(Misch)-Waldgesellschaften mit Vorkommen von seltenen Blütenpflanzen, von
denen hier zur Erläuterung nur wenige aufgeführt sein sollen:
  
Cephalanthera alba                  Weißes Waldvögelein
Epipactis helleborine                Breitblättrige Stendelwurz
(mehrere Standorte dieser Orchideen-Art bereits zerstört)
Neottia nidus-avis                    Vogelnest-Orchidee
Polygonatum multiflorum          Vielblütige Weißwurz
Allein das Vorhandensein von Orchideenarten (hier bisher drei Orchideenarten festgestellt) macht das Gebiet nach den Bestimmungen 
des Landespflegegesetzes von Rheinland-Pfalz zwingend schutzwürdig.
Das Gebiet, das im MTB 5807, 4. Quadrant liegt, wird seit dem Jahre 1978 mykologisch intensiv untersucht.
Grund für die „Bevorzugung“ dieses Gebietes ist einerseits die räumliche Nähe zum Wohnort des Unterzeichners, aber andererseits –
und hier vor allem – die Tatsache, dass es sich um einen Waldbestand handelt, der als „ursprünglich“ und als „vulkaneifeltypisch“
bezeichnet werden kann.
Der geologische Untergrund besteht vorwiegend aus Lava- und Basaltschichten, und nur im südöstlichen Teil (Richtung OT Trautzberg)
finden sich sog. „Eckfeld-Schichten“, die völlig andere Bedingungen für Flora und Funga bieten. Untersuchungen über die Fauna des
Gesamtgebietes existieren nach meiner Kenntnis (!) nicht, es ist jedoch ein Brutvorkommen des Uhus bekannt.
Die mykologische Untersuchung und Bestandsaufnahme erfolgte nicht allein durch den Unterzeichner, sondern auch (anlässlich von
mehreren mykologischen Tagungen) durch andere Mykologen aus Deutschland, den Be-Ne-Lux-Ländern und Frankreich. Viele Funde, vor
allem eine Häufung vieler seltener Arten, unter denen sich auch solche befinden, die an keinem anderen Standort in
Rheinland-Pfalz nachgewiesen werden konnten, ja sogar von einzelnen Arten, deren Vorkommen in der gesamten Bundesrepublik
Deutschland in diesem Gebiet einmalig nachgewiesen sind, lassen zwingend den Schluss zu, dass dieses Gebiet auch eines ganz
besonderen Schutzes bedarf.
In stillgelegten Teilen der Lavagrube (die inzwischen leider verfüllt wurden) konnten ganz seltene Pilzarten nachgewiesen werden,
von denen Inocybe subporospora in der gesamten Bundesrepublik bisher nur in einigen stillgelegten und sich selbst überlassenen
Lavagruben der Vulkaneifel vorkommend als absolute Rarität bezeichnet werden kann. Über die Entdeckung dieser Art wurde
ausführlich berichtet (Krieglsteiner 1989). Sie ist in der Roten Liste der bedrohten Pilze von Rheinland-Pfalz unter „R“ geführt, was
bedeutet, dass ihre Standorte unbedingt erhalten werden müssen. Doch auch weitere „Rote-Liste-Arten“ kommen in den stillgelegten,
sich selbst überlassenen Teilen der Lavagruben vor, darüber hinaus seltene Moose und Flechten, die als Erstbesiedeler offener Böden
bekannt sind.
Daher sollte nach Beendigung eines genehmigten Abbaues auch jegliche „Renaturierung“ unterbleiben und alle Lavagruben und
sonstigen Steinbrüche sich selbst überlassen werden, damit eine natürliche Sukzession eintreten kann. Das Einbringen von „Füllmassen“ -
oder wie auch immer man diesen Abfall bezeichnen mag - wird sich ganz sicher schädlich auswirken. Diese Praktik ist im übrigen nach
der festen Überzeugung des Unterzeichners eine bequeme, möglicherweise für den Betreiber auch profitable, jedoch illegale aber
behördlich geduldete und trotzdem rechtswidrige Abfallentsorgung.
   
Ergänzend erwähne ich hierzu, dass ich bei einer Begehung des Gebietes am 09.04.2006 Fotos gefertigt habe, auf denen eindeutig
ersichtlich ist, dass in der Lavagrube Müll entsorgt wird. Diese Fotos können als Beweismittel zur Verfügung gestellt werden.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass der Betreiber der Lavagrube mit dem Einbringen von Fremdmassen - egal als was diese deklariert
sind - Profite macht, welche zu einer Umweltbelastung führen, und die somit die Allgemeinheit schädigen.
Bei einer aktuellen Begehung am 10.07.2006 musste festgestellt werden, dass sich dieser Zustand insgesamt verschlimmert hat,
denn die bisher ausgebeuteten Teile der Lavagrube können zu diesem Datum schlichtweg als größte - illegale - Müllkippe des
Landkreises Daun bezeichnet werden. Die Grube sieht mittlerweile aus wie eine Müllkippe, stinkt zumindest stellenweise so, und
wenn die Entwicklung so fortschreitet, dann wird es schließlich auch eine ungenehmigte aber geduldete Müllkippe sein.
Die in den letzten Jahren festgestellten Kleinbiotope mit den zuvor erwähnten schützenswerten Arten sind zugeschüttet und
somit vernichtet.
   
In diesem Zusammenhang soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass sich in nicht allzu großer Entfernung mehrere Trinkwasserbrunnen
befinden, die zumindest abstrakt gefährdet sind. Mit dem hier gewonnenen Trinkwasser wird allerdings die benachbarte
Verbandsgemeinde Cochem versorgt. Eine sofortige Einstellung der Ablagerungen, der Einbringung von Füllmassen, oder wie auch
sonst das bezeichnet werden mag, ist auch aus dieser Sicht heraus dringend geboten.
Das Gesamtgebiet, so wie ich es als Neufassung der Verordnung über das Naturdenkmal Strohner Schweiz vorgeschlagen habe (s. o.),
hat aus naturschützerischer aber auch touristischer Sicht eine unschätzbare Bedeutung. Diese begründet sich aus der einmaligen
geologischen Formation und aus dem Ökosystem mit dem Vorkommen seltener, sehr seltener und geschützter Pflanzen und Pilze.
Der Schutz dieser Arten und dieses Lebensraumes hat vor den vorhandenen pekuniären Interessen aus naturschützerischer, aber auch
aus in-die-Zukunft-gerichteter ökonomischer Sicht (Tourismus) absolute Priorität zu genießen.
Ein weiterer Lavaabbau - so wie es offenbar geplant ist - würde die Bestimmungen des Landespflegegesetzes von
Rheinland-Pfalz, insbesondere der §§ 2, Zf.2 und 5, Abs.2 ad absurdum führen, weil der geplante Eingriff eine nicht ausgleichbare
Vernichtung wertvoller Landschaftsteile und die fortdauernde Schädigung des dortigen Ökosystems zur Folge hätte.
Zur Manifestierung meiner Bedenken zum geplanten Entwurf, aber auch zu dem gleichzeitig gestellten Antrag auf Ausweitung des
bestehenden Flächen-Naturdenkmales füge ich eine Liste derjenigen im Gesamtgebiet festgestellten Pilzarten an, die durch die
BArtSchVO bereits geschützt, oder in der Roten Liste der Pilzarten von Rheinland-Pfalz als schützenswert eingestuft sind.
Der Uz. hat bei beiden Fassungen dieser Roten Liste mitgewirkt.
Ergänzend und als Nachweis dazu füge ich eine Publikationsliste an, in welcher spezielle Funde aus dem zur Diskussion
stehenden Gebiet beschrieben wurden.
Ich bitte abschließend um jeweils aktuelle Benachrichtigung über den Fortgang aller Verwaltungsverfahren in dieser Angelegenheit.
  
Mit freundlichen Grüßen,
 
Liste der bedrohten und geschützten Pilzarten, die in den vergangenen ca. 25 Jahren in dem Gebiet Strohner Schweiz und Wartgesberg  
inklusiv der stillgelegten - inzwischen leider verfüllten - Teile des Lavasandtagebaus Strohn 17) festgestellt worden sind
(Stand: 15.06.2006):
Botanischer Name
Deutscher Name
BArtschVO
Rote Liste
     RP
AscomycetenSchlauchpilze
Helvella macropus
Langgestielter Pokalbecherling
3
Otidea onotica
Hasenohr
3
Sowerbyella rhenanaGestielter Gelbbecherling
R
Verpa conicaGlocken-Verpel
R
AphyllophoralesNichtblätterpilze

Cantharellus cibariusPfifferlingja
Cantharellus frisiiSamtiger Leistlingja
Clavariadelphus pistillarisHerkuleskeule
3
Macrothyphula fistulosaRöhrige Keule
3
Ramaria aureaGoldgelbe Koralle
2
Telephora caryophyllea
Nelkenförmiger Warzenpilz

3
Gastromycetes
Bauchpilze

Astraeus hygrometricusWetter-Stern
3
Geastrum striatumKragen-Erdstern
R
Basidiomycetes,
Agaricales s.l.

Röhrlinge u. Blätterpilze

Alnicola alnetorumZweisporiger Erlenschnitzling
3
Boletus aereusBronzeröhrlingja2
Boletus edulisSteinpilzja
Boletus regiusKönigs-Röhrlingja1
Boletus rhodopurpureus
Blaufleckender Purpur-Röhrling

1
Calocybe chrysenteronDottergelber Schönkopf
2
Collybia alcalivirensDunkelstieliger Rübling
3
Collybia acervataBüschelieger Rübling
3
Collybia fuscopurpureaPurpurbrauner Rübling
2
Cortinarius amoenolensBuchen-Klumpfuß
3
Cortinarius orellanusOrangefuchsiger Raukopf
1
Cortinarius praestansSchleiereule
3
Entoloma sinuatumRiesenrötling
3
Gyroporus castaneusHasen-Röhrling
2
Inocybe adaequataWeinroter Risspilz
3
Inocybe bongardiiDuftender Risspilz
2
Inocybe subporosporaSand-Risspilz
R
Lactarius volemusMilchbrätlingja3
Lepiota cortinariusSchleier-Schirmling
3
Limacella gliodermaSchmieriger Schleimschirmling
2
Limacella guttataGetropfter Schleimschirmling
2
Limacella illinataGlänzender Schleimschirmling
2
Marasmiua cohaerensHornstiel-Schwindling
3
Mycena adonisAdonis-Helmling
3
Mycena pelianthina
Schwarzgezähnelter Rettich-Helmling

3
Mycena tintinnabulumWinter-Helmling
3
Oudemansiella causseiSchwarzbrauner Wurzelrübling
3

Oudemansiella pudensBraunhaariger Wurzelrübling
3
Paxillus rubicundulusErlen-Krempling
2
Phylloporus pelletieriGoldblatt
2
Rhodocybe geminaWürziger Tellerling
3
Russula aureaGold-Täubling
2
Russula solarisSonnen-Täubling
2
Tricholoma cingulatimBeringter Ritterling
3
Tricholoma sciodesSchärflicher Ritterling
3
Tricholoma virgatumBrennender Ritterling
2
Xeromphalina campanellaGeselliger Glöckchen-Nabeling
3
Publikationen (mit  Nachweisen und Beschreibungen von besonderen Pilzfunden aus dem Gebiet):
    
Benkert, D.  (2005), Beiträge zur Kenntnis einiger Gattungen der Pezizales. Z.Mykol.71/2:157  ff.
(Sowerbyella rhenana-Fund aus der Strohner Schweiz/Wartgesberg  vom 12.09.95, Erstfund für Rheinland-Pfalz, fünfter Fund in Deutschland seit der Erstbeschreibung von 1869!)

Ebert, H.J. (1991), Über seltene  und kritische Pilze des Regierungsbezirkes Trier. Rheinl.-Pf.Pilzj.1(1):66-71.  (Aus der Strohner Schweiz wurden Xerula caussei und Lepiota cortinarius beschrieben.)

Häffner, J. (1993), Nachtrag zu  Aleuria congrex: Deutsche Erstfunde. Rheinl.-Pf.Pilzj. (Der erste Fund dieser  Art für Deutschland erfolgte am 12.04.93 in der Strohner Schweiz am Wartgesberg.)

Krieglsteiner, G.J. (1989), Über  neue, seltene, kritische Makromyzeten in der BR Deutschland. Beiträge zur  Kenntnis der Pilze    Mitteleuropas V.:122 ff. (Inocybe subporospora in  stillgelegten - sich selbst überlassenen - Teilen von Lavagruben der Vulkaneifel,   Erstfunde für Deutschland).
   
Darüber hinaus liegen  Bild- und Herbarbelege sowie Fundlisten vor (Eifeler Pilzseminare, Exkursionen  der Arbeitsgemeinschaft für    Pilzkunde Vulkaneifel, Deutsche Gesellschaft für Mykologie,  Nederlandse mycologische Vereniging, Koninklijke Antwerpse mycologische    Kring, Arbeitsgemeinschaft für Pilzkunde Niederrhein, Groupe  de récherche mycologique Luxembourg).

   In dem Gebiet Strohner Schweiz und Wartgesberg wurden bisher weit
über 400 Pilzarten nachgewiesen !!!

  
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